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Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaft

Häusliche Pflege und Betreuung nach SGB XI und XII

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, der Bewegung, beim Waschen / Duschen / Baden, An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten
  • Häusliche Betreuung, wie Begleitung bei Spaziergängen, zum Friedhof, Besuche bei Verwandten und Bekannten, Unterstützung bei Hobby und Spiel, Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Betreuungsperson
  • Anleitung der Angehörigen bei pflegerischen Tätigkeiten

Bevor die Pflege beginnt, werden Informationen gesammelt über Ihre individuellen personenbezogenen Bedürfnisse und Wünsche. Daraus werden die gewünschten Leistungen ermittelt, geplant und die Kosten dafür aufgezeigt => siehe auch „Beratungen“. Ziel ist es, Ihre zum Beispiel motorischen Fähigkeiten durch mobilisierende Pflege zu erhalten und zu verbessern.

Zu allen pflegerischen Handlungen bieten wir auch den pflegenden Angehörigen Anleitung und Beratung über Risiken, zu Prophylaxen und aktivierender Pflege an.

„SAPV – Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung“

Entsprechend Pflegeleitbild und -Konzept pflegt und betreut der Ruppiner Pflegedienst GmbH Menschen bei Bedarf und nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende.
Grundlage ist die Charta pflegebedürftiger und sterbender Menschen mit dem Augenmerk auf Palliative Begleitung den individuellen Bedürfnissen angepasst mit dem Ziel, in Würde sterben zu dürfen, wenn Möglichkeiten von Therapie und Heilung nicht mehr gegeben sind.

Information, Beratung und psychosoziale Begleitung der Angehörigen nehmen situationsbezogen einen wichtigen Raum ein.Ausgebildete Palliative-Care-Mitarbeiter bringen ihre Kompetenz in die Versorgung ein, die Besonderheiten der Palliativpflege bei an Demenz Erkrankten Menschen werden berücksichtigt.

Durch Kooperation mit dem multiprofessionellen Team des SAPV Netzwerkes um den Palliativstützpunkt HOSPA GmbH fließen spezielle Kenntnisse über palliative Symptome, Situationen und Grundsätze der palliativen Pflege in die Versorgung ein.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung von Wohnräumen, Küche und Bad, wie Fegen, Wischen, Staubwischen, Trennen und Entsorgen des Abfalls
  • Waschen der Wäsche / Wechseln der Bettwäsche
  • Erledigung von Vorratseinkäufen und Besorgungen

Ärztlich Verordnete Häusliche Krankenpflege als Krankenversicherungsleistung SGB V zur Absicherung der häuslichen Versorgung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten

Diese Leistungen sind vom Vertragsarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu bewilligen und nach allgemein anerkannten medizinischen und pflegefachlichen Erkenntnissen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erbringen:

  • Stellen der Wochenbox
  • Medikamentengabe und Überwachung
  • Kompressionsbehandlungen
  • Insulinmanagement
  • Wundversorgungen aller Art
  • Injektionen, Infusionen, Portversorgung
  • Kontrolle der Vitalwerte und Weiterleitung an behandelnde Ärzte
  • Anleitung der Patienten / Angehörigen zur sicheren Übernahme der verordneten Maßnahmen

Bei allen diesen Leistungen ist eine enge Kooperation mit dem verordnenden Arzt und weiteren an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen gegeben. Krankenbeobachtung, fachlich angemessene Reaktionen und Dokumentation gehören selbstverständlich dazu.